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Ärztin in weißem Kittel empfängt eine junge Frau in ihrer Praxis zu einem Arztbesuch während der Arbeitszeit

Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was ist zu beachten?

Der jährliche Termin zur Zahnreinigung, ein Besuch beim Orthopäden oder eine Physiotherapie über mehrere Wochen hinweg: Dürfen solche Termine eigentlich in die Arbeitszeit gelegt werden? Und wie sieht es mit den Minusstunden aus: Muss der Arbeitsausfall ausgeglichen werden oder nicht? Ob ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt ist und welche Regeln es zu beachten gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich gilt: Arzttermine sind Privatsache und sollten daher in der Freizeit stattfinden. Allerdings halten sich Unfälle und Krankheiten nicht unbedingt an bestimmte Uhrzeiten. Da die Gesundheit der Arbeitnehmer selbstverständlich Priorität hat, gibt es somit einige Ausnahmen. Dabei gilt es zwei Fragen zu beachten: Erstens, ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit überhaupt erlaubt? Und zweitens, besteht Anspruch auf eine bezahlte Freistellung? Wird die erste Frage bejaht und die zweite Frage verneint, entstehen durch den Arztbesuch während der Arbeitszeit Minusstunden. Arbeitnehmer sind dann in der Pflicht, diese nachzuholen.

Arzttermine während der Arbeitszeit: Bezahlte Freistellung

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht immer dann Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, wenn der Arztbesuch zu diesem Zeitpunkt notwendig war. Im Detail gibt es dafür drei mögliche Gründe:

1.      Medizinische Notwendigkeit: Akute Beschwerden

Wenn plötzlich akute Beschwerden auftreten, dürfen Arbeitnehmer sofort eine Arztpraxis oder Notaufnahme aufsuchen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, die Mitarbeiter in solchen Fällen bezahlt freizustellen. Das Gleiche gilt selbstverständlich bei einem Unfall.

2.      Zeitliche Notwendigkeit: Untersuchungen, die zu einer bestimmten Uhrzeit stattfinden müssen

Muss eine Untersuchung zu einer bestimmten Tageszeit stattfinden, haben Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. So kann es z.B. für eine Blutabnahme notwendig sein, morgens während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen.

3.      Terminliche Notwendigkeit: Sprechzeiten der Praxis kollidieren mit Arbeitszeiten

Die Sprechzeiten vieler Arztpraxen sind mit regulären Arbeitszeiten oft nicht vereinbar. In solchen Fällen sind Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, ihre Mitarbeiter bezahlt freizustellen. Das gilt unabhängig davon, ob einer der anderen beiden Punkte zutrifft: Das heißt, auch wenn die Behandlung weder dringlich noch an bestimmte Uhrzeiten gebunden ist, darf der Arztbesuch während der Arbeitszeit stattfinden. Auch können Arbeitgeber nicht verlangen, dass ihre Mitarbeiter eine andere Praxis mit passenderen Sprechzeiten aufsuchen.

Ähnlich ist es, wenn eine Untersuchung oder Behandlung beim Spezialisten notwendig ist: Facharzttermine in der Arbeitszeit lassen sich schwer vermeiden, da diese Praxen in der Regel sehr ausgebucht sind. Wer einen Termin beim Kardiologen oder Orthopäden braucht, ist meist froh, wenn überhaupt etwas frei ist. In so einem Fall kann der Arztbesuch daher während der Arbeitszeit erfolgen.

Was müssen Arbeitnehmer bei einem Arztbesuch während der Arbeitszeit beachten?

Arbeitnehmer haben jedoch was den Arztbesuch während der Arbeitszeit angeht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, an die sie sich halten müssen. Insbesondere sind es drei Dinge, die zu beachten sind:

1.      Bei nicht notwendigen Arztbesuchen Arbeitsausfall ausgleichen

Trifft jedoch keine der eben genannten Bedingungen zu, sollte der Arztbesuch eigentlich außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden. Allerdings kann es auch in solchen Fällen in Absprache mit Kollegen und Vorgesetzten Ausnahmen geben. Wichtig ist dann, dass das Arbeitsversäumnis vollständig ausgeglichen wird. Arbeitnehmern müssen also die verpasste Zeit nachholen. Das umfasst den Arztbesuch inklusive Wartezeit sowie den Weg dorthin und zurück.

In solchen Fällen ist es sehr praktisch, wenn der Weg vom eigenen Büro oder Home Office zum Arzt nicht zu weit ist. Ärzte und Physiotherapeuten zählen aus genau diesem Grund neben Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie zu den besonders beliebten Standortfaktoren bei der Bürosuche. Das gilt für beide Seiten: Freelancer und Arbeiternehmer, die ein eigenes Büro oder Coworking als Alternative zum Home Office nutzen, geben meist Adressen mit einer guten Infrastruktur in der Umgebung den Vorzug. Genauso möchten Unternehmen ihren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Kommt es wegen eines Arzttermins während der Arbeitszeit zu einem Ausfall, profitieren also alle von kurzen Wegen.

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2.      Nach Möglichkeit Arzttermine nicht in die Arbeitszeit legen

Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich in vielen Fällen ein Recht auf bezahlte Freistellung haben, sollte dieser Anspruch nicht ausgenutzt werden. Konkret bedeutet das: Angestellte sollten erst einmal versuchen, Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeiten zu planen. Nur wenn es gar nicht anders geht, können Arztbesuche während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Hier empfiehlt es sich, Termine in die Randzeiten zu legen, also morgens oder abends.

3.      Vorgesetzte rechtzeitig über Arztbesuch während der Arbeitszeit informieren

In jedem Fall müssen Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten rechtzeitig Bescheid geben, wenn ein Arzttermin in die Arbeitszeit fällt. In der Regel reicht dafür erstmal ein Anruf, im Nachhinein ist in den meisten Unternehmen jedoch auch eine schriftliche Meldung fällig.

Darüber hinaus sollten Sie sich für jeden Arzttermin während der Arbeitszeit eine Bescheinigung ausstellen lassen. Dies ist in den meisten Unternehmen ohnehin gang und gebe. Doch selbst wenn Ihre Vorgesetzten keine Bescheinigung fordern, ist ein solches Attest sinnvoll. So können Sie, sollte es doch mal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, alles belegen und sind auf der sicheren Seite. Am besten bewahren Sie diese Nachweise daher bei ihren Unterlagen auf.

Wenn Sie in Ihrer Praxis nach einer Bescheinigung über den Arztbesuch während der Arbeitszeit fragen, sollte das Formular folgende Elemente beinhalten: Ihren vollen Namen, Ihre Arbeitszeit, eine Erklärung über die Notwendigkeit des Arztbesuchs (z. B.: akute Schmerzen oder keine Termine außerhalb der Arbeitszeit möglich) sowie den Anfangs- und Endzeitpunkt der Behandlung.

Besonderer Schutz für Schwangere

Werdende Mütter genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Das macht sich auch beim Thema Arztbesuche bemerkbar: Schwangere Arbeitnehmer haben für sämtliche Arzttermine, welche mit der Schwangerschaft zusammenhängen, einen Anspruch auf Freistellung bei vollem Gehalt. Dazu gehören nicht nur Vorsorge- und Unterschalluntersuchungen, sondern u.a. auch Termine zur Ernährungsberatung, zur Aufklärung über Mundgesundheit oder HIV-Tests.

Langzeittherapie: Wenn wiederholt Arztbesuche während der Arbeitszeit stattfinden

Besonders schwierig gestaltet sich die Terminsuche bei längeren Behandlungen. Zum Beispiel im Bereich der mentalen Gesundheit: Ein offener und bewusster Umgang mit Themen wie Burnout oder Depressionen führt dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dafür fallen oft mindestens im wöchentlichen Rhythmus Sitzungen an – nicht immer lässt sich das mit den Arbeitszeiten vereinbaren.

Ähnlich ist es in der Physiotherapie: Wer nach einem Unfall wieder auf die Beine kommen oder den gerade bei Bildschirmarbeitern weit verbreiteten Haltungsproblemen entgegen wirken möchte, muss meist sogar mehrmals in der Woche eine entsprechende Praxis aufsuchen. Darf diese Physiotherapie nun während der Arbeitszeit stattfinden?

Grundsätzlich gilt bei allen Behandlungen über einen längeren Zeitraum dasselbe Prinzip wie bei einzelnen Arztterminen: Arbeitnehmer sollten sich hier ganz besonders bemühen, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu planen. Sonst häuft sich das Arbeitsversäumnis. Ist dies jedoch nicht möglich, besteht auch hier Anspruch auf Freistellung.

Arztbesuch im Home Office: Gibt es Unterschiede zum Büro?

Im Home Office gelten dieselben Regeln wie sonst auch: Trifft eine der drei Notwendigkeiten zu und war es nicht möglich, einen anderen Termin zu bekommen, kann der Arztbesuch während der Arbeitszeit stattfinden. Mitarbeiter haben dann genau wie im Büro für die gesamte Dauer inklusive Wege- und Wartezeiten Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Sonderfall Gleit- und Teilzeit

Wie mehrfach erläutert, sollten Arbeitnehmer erst einmal versuchen, Arzttermine in ihre Freizeit zu legen. Das hat zur Folge, dass Beschäftigte in Teilzeit oder mit einem Gleitzeitmodell weniger Anspruch darauf haben, Arztbesuche während der Arbeitszeit wahrzunehmen: Schließlich haben sie mehr Möglichkeiten, die Termine zu planen, ohne dass es zu einem Arbeitsausfall kommt. Wie bei den Kollegen in Vollzeit oder mit weniger flexiblen Arbeitszeiten gilt auch hier: Nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, kann der Arzttermin in der Arbeitszeit stattfinden.

Somit ist das Thema Arztbesuche während der Arbeitszeit ein gutes Beispiel dafür, dass sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer von flexiblen Arbeitszeitkonzepten profitieren: Angestellte können freier über ihren eigenen Tagesablauf bestimmen und so ihre Work-Life-Balance verbessern. Arbeitgeber dagegen können von ihren Beschäftigten eher erwarten, an bestimmte Uhrzeiten gebundene wie Termine wie Arztbesuche oder Ämtergänge in die Freizeit zu legen.

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